Kaum ein Unternehmen arbeitet heute ohne die Unterstützung moderner Technologie und Elektronik.
Treten Schäden an den mit Strom versorgten Geräten eines Unternehmens auf, übernimmt diese Versicherung die entstandenen Kosten. Es handelt sich hierbei um eine Neuwertversicherung.
Versichert sind folgende gewerblich genutzten Anlagen
Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Medizintechnik
sonstige elektronischen oder elektrotechnischen Anlagen und Geräte
Datenträger, wenn sie nicht auswechselbar sind
nur die Daten, die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind
Wichtige Bedingung: Alle Geräte müssen angeschlossen und betriebsbereit sein!
Wogegen ist man versichert?
Feuer
Blitzschlag
Explosion
Überspannung
Kurzschluss
menschliches Versagen
Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit
Diebstahl
Was ist nicht versichert?
Vorsatz des Versicherungsnehmers
Verschleiß
Atomschlag
Verstrahlung
nicht betriebsbereite Geräte
Schäden durch Dritte, die dafür haften
Mietgeräte
Schäden durch Aufrüstung
Provisorien nach dem Schadensfall
Welche Vertragsformen gibt es?
Üblicherweise werden zwei verschiedene Vertragsformen angeboten.
Einzelversicherung:
Hierbei ist jedes Gerät einzeln versichert. Der Vorteil hierbei ist ein geringer Selbstbehalt pro Position. Nachteil ist der deutlich höhere Verwaltungsaufwand. Diese Vertragsform würde sich nur bei einer überschaubaren Menge von Geräten lohnen.
Pauschalversicherung:
Hier sind alle Geräte zusammen versichert. Der Vorteil ist die Kosteneffizienz bei hohen Versicherungssummen. Nachteil ist der hohe Selbstbehalt auch bei geringen Schäden.
Wie hoch muss ich das Gerät versichern?
Bei Einzelversicherungen natürlich je Position und bei Pauschalversicherungen die Summe je Bereich.
Für eventuelle Neugeräte wird in der Regel eine zehnprozentige Vorsorgeversicherung angeboten.
Die Neuwertsumme wird auf März 1971 zurückgerechnet und so auf dem Versicherungsschein ausgegeben.