Jeder zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine Privat-Rente, einen Banksparplan oder einen Fonds und erhält Zulagen oder Steuerfreibeträge vom Staat.
Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Zulagen vom Staat „geschenkt":
Die sogenannte Grundzulage hat der Gesetzgeber seit dem 01. Januar 2018 auf 175 Euro angehoben. Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhält der Sparer zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr und Kind. Für zuvor geborene Kinder werden 185 Euro pro Jahr gezahlt werden.
Für Berufseinsteiger gibt es im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage. Voraussetzung hierfür ist, dass er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag abschließt: nicht älter als 25 Jahre ist, nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist und natürlich unmittelbar zulageberechtigt ist.
Wichtig: Wird die Grundzulage gekürzt, so wird der Bonus in gleichem Verhältnis gekürzt.
Wieviel gespart werden muss, ist ebenfalls festgelegt:
Wollen Sie die vollen Zulagen erreichen, müssen Sie mindestens den Beitrag in Abhängigkeit Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen einzahlen: mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens bzw. maximal 2.100 Euro abzüglich der Zulagen.
Jeder Anbieter muss aktuell die sogenannte Riester-Garantie erfüllen. Stark vereinfacht bedeutet das, er muss mindestens den Erhalt der eingezahlten Beiträge sowie Zulagen garantieren sowie zusätzlich eine lebenslange Auszahlung der Rente.
Sonderausgabenabzug...
Zulagenberechtigte Riester-Sparer mit höherem Einkommen können auch schauen, ob es sich eher lohnt die Altersvorsorge-Beiträge steuerlich geltend zu machen. Bei der Einkommensteuererklärung lassen sich die Eigenbeiträge (zuzüglich der zunächst erhaltenen Zulage) als Sonderausgaben bis max. 2.100 Euro anrechnen. Die Differenz zwischen dem steuerlichen Vorteil und den erhaltenen Zulagen bekommt der Riester-Sparer dann bei der Einkommenssteuer positiv angerechnet und muss entsprechend weniger zahlen.
Leistungen der Riester-Rente
Eine vollständige Umwandlung der Rente in eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich, es kann höchstens eine
einmalige Auszahlung von 30 Prozent
bei Rentenbeginn erfolgen.
Die Riester-Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. In der Regel beginnen die Zahlungen gleichzeitig mit Beginn der Altersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung alternativ aus:
einer lebenslangen Rente
einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit
: die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt
einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung
: das angesparte Kapital - abzüglich bereits gezahlter Renten - wird nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Anspruch auf diese staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht für:
freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose
alle Personen, die eine Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente beziehen
Grenzgänger, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten und
Pflichtmitglied
im deutschen Altersicherungssystem sind
Nicht gefördert werden:
Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
Bezieher von Vollrenten
Studenten
Riester-Produkte
Riester-Anleger können sich zwischen
Banksparplänen, Versicherungssparplänen und Fondssparplänen
entscheiden.
Doch nicht jede Anlage ist für jedermann gleichermaßen geeignet...
Banksparpläne:
sind flexibel, transparent, bieten eine hohe Sicherheit und es gibt so gut wie keine Nebenkosten
Aber: Die Renditen der einzelnen Angebote unterscheiden sich enorm und können oft sehr niedrig ausfallen. Deshalb sollten Sie als Sparer die Angebote gründlich prüfen lassen. Banksparpläne werden mit fester oder flexibler Verzinsung angeboten.
Riester-Banksparpläne können derzeit fast nur bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken abgeschlossen werden.
Versicherungssparpläne:
Die klassische Riester-Rentenversicherung ist vergleichbar mit der privaten Rentenversicherung.
Es wird eine feste Mindestverzinsung von derzeit 2,25 Prozent garantiert. Profitieren kann der Anleger von der Überschussbeteiligung. Diese fällt bei jedem Versicherer unterschiedlich aus.
Flexibilität
: Änderungen des Vertrags, z.B. wenn der Versicherte den Anbieter wechseln möchte oder nur weniger Beiträge in der Laufzeit zahlen kann, werden für die Kunden meist teuer.
Tipp: Nur Anleger, die von Anfang bis Ende der Laufzeit durchhalten, können mit ähnlichen Erträgen rechnen, wie sie von Fonds- oder Banksparplänen erzielt werden.
Fondssparpläne:
Mögliche Verluste sollen langfristig durch höhere Gewinnchancen ausgeglichen werden. Anleger, die sich für Fondssparpläne entscheiden, sollten also gedulig sein.
Zwar garantiert diese Anlageform
keine Mindestverzinsung
, aber den
Kapitalerhalt!
Tipp: Durch einen Fondssparplan mit "Lebenszyklusmodell" sichern Sie Risiko und Renditechancen Ihrer Anlage. Diese schichtet, je näher die Rente rückt, das angsparte Geld in eine sichere, festverzinsliche Wertpapieranlage um.
Es gibt auch weitere Anlagen, die entweder mit dem Versicherungssparplan
oder
dem Banksparplan
und
einem Fondsanteil kombiniert werden. Auf jeden Fall ist bei allen Produkten eine kompetente Beratung notwendig.
Ein Wort zur Besteuerung
Woran aber erstmal niemand denkt - die sogenannte
nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente
. Die Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei; die volle Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase.
Auch die mögliche Kapitalauszahlung von 30 Prozent
unterliegt der Besteuerung
.
Die Riester-Rente ist
ALG II sicher
.
Seit 01.01.2006 gilt der Unisex-Tarif!
Seit dem 01.01.2006 gilt der sogenannte Unisex-Tarif, bei dem alle Riester-Neuverträge "geschlechtsneutral" angeboten werden:
Männer und Frauen erhalten dann bei gleichem Beitrag die gleichen monatlichen Rentenleistungen.